Antragstellung
Besprechen Sie Ihr Vorhaben mit uns in der Fahrschule. Wir erklären Ihnen alle notwendigen Schritte, um einen Führerschein zu erhalten oder ihn entsprechend Ihren Einschränkungen anzupassen.
- Ausfüllen des Führerschein- /
Umschreibungsantrages für die
Fahrerlaubnisbehörde - Vermittlung eines körperlichen
Gutachtens (z.Bsp: durch DEKRA ,
TÜV, Arzt mit verkehrsmedizinischer
Berechtigung) - Vorbereitung und Durchführung der
Begutachtungsfahrt (bei DEKRA) - Hilfestellung zum Umbau Ihres
Fahrzeuges entsprechend Ihren
Beeinträchtigungen (Firma Kelber in
Kölsa bei Leipzig
www.autoservice-kelber.de)
Fahrzeug und Fahrausbildung
Die Ausbildung von behindertenMenschen erfordert eine besondere
Verantwortung und Ausstattung - nicht jede Fahrschule ist dafür geeignet!
Wir können Ihnen die Ausbildung bei
folgenden Einschränkungen ermöglichen:
- für querschnittsgelähmte Personen
(Arme funktionstüchtig) - für links- / rechtsseitig gelähmte
Personen - Beinamputationen links/rechts
- einseitige Hand-, Unterarm-,
Armamputationen (mindestens ein
Bein funktionstüchtig)